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A22: Landesregierung stimmt Lärmschutzwand zu

Scritto da il 16 Settembre 2021

Die Brennerautobahn AG plant die Errichtung einer Lärmschutzwand längs der Südspur im Abschnitt zwischen Schrambach und Villnöss von 1,6 Kilometern Länge. Für die Umsetzung des Vorhabens ist das Einvernehmen des Landes nötig, weshalb die Brennerautobahngesellschaft darum ersucht hatte. Vergangenen Dienstag (14. September) hat die Landesregierung Landeshauptmann Arno Kompatscher dazu ermächtigt, das Einvernehmen des Landes zu geben. Die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hatte den entsprechenden Beschluss in die Landesregierung eingebracht: “Dieses Projekt ist ein weiterer Schritt in dem wichtigen Vorhaben, die Lärmverschmutzung im Eisacktal zu reduzieren und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.”

Lebensqualität verbessern

Die vorgesehene Lärmschutzwand schließt die Lücke zwischen der bereits bestehenden Lärmschutzwand von Schrambach und der sich in Realisierung befindlichen von Villnöß 2. In diesem Abschnitt quert die Autobahn drei Mal den Eisack. Das Projekt wurde von Ingenieur Carlo Costa für die Brennerautobahn ausgearbeitet. Die neue Lärmschutzwand soll den Lärmpegel in den Ortschaften und Fraktionen bzw. Häusergruppen Schrambach, St. Peter, Fürholz, Klamm, Zöhl und Schwarziel um circa fünf Dezibel Ampere (dB(A)) im Vergleich zum aktuellen Wert absenken. Sie wurde weiters so bemessen, dass auch künftige Sicherheitsmargen von 12dB(A) untertags und 7dB(A) nachts vorhanden sind.

Höhen der Paneele variieren

Die Struktur der Lärmschutzwand wird aus Stahl und Beton auf einem vorgefertigten Betonsockel mit einer schalldämpfenden Schicht errichtet; nach außen erhält der Sockel eine rubinrote Farbe. Zwischen den Trägern werden die vorwiegend transparenten Paneele in Kunststoff montiert, die, um kein unsichtbares Hindernis für Vögel darzustellen, mit Streifen serigraphiert werden. Einige Scheiben werden mit Abbildungen heimischer Fauna versehen. Dazwischen befinden sich grüne Scheiben mit der Aufschrift A22. Um den Lärmemissionen in den unterschiedlichen Situationen gerecht werden zu können, variieren die Höhen der Paneele.

Positive Gutachten mit Vorschriften

Das Projekt hat bereits im Vorfeld vom Landesamt für Geologie und Baustoffprüfung ein positives Gutachten erhalten, vom Landesamt für öffentliches Wassergut ein hydraulisches positives Gutachten mit Vorschriften sowie von der Dienststellenkonferenz im Umweltbereich ein positives Gutachten mit Bedingungen. Der Gasnetzbetreiber SNAM AG meldete, dass seine Anlagen durch die Arbeiten nicht betroffen sind. Die Bürgermeister der Gemeinden Feldthurns und Villnöß haben innerhalb von 60 Tagen keine Stellungnahmen abgegeben, weshalb ihre Zustimmung als erteilt gilt.


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